Bedingungen für den Service

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ALLGEMEINE DIENSTVORSCHRIFTEN Bedingungen der erbrachten Dienstleistungen

§1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1. Diese Vorschriften definieren die Regeln für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen durch ROUTE A4 sp. z o. O. sp.k. mit Sitz in Zgorzelec und die Rechte und Pflichten der Parteien.
2. ROUTE A4 sp. z o. O. sp.k. mit Sitz in Zgorzelec erklärt, dass es über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, Erfahrung und Werkzeuge zur Durchführung der erbrachten Dienstleistungen und stellt sicher, dass sie mit mit der Sorgfalt, die man von einem professionellen Unternehmen erwarten kann.

§2 DEFINITIONEN

  1. Die in dieser Verordnung (nachfolgend „Verordnung“ genannt) verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
    • Auftraggeber oder Kunde – das bestellende Unternehmen von ROUTE A4 sp. z oo sp.k. mit Sitz in Zgorzelec Fahrzeugreparaturservice,
    • Auftragnehmer oder Dienstleister – ein spezialisiertes Unternehmen, das sich mit Reparaturen befasst Kraftfahrzeuge, die unter dem Namen ROUTE A4 sp. z oo sp.k. mit Sitz in Zgorzelec,
    • Service (Reparatur) – eine Dienstleistung, die in der Wiederherstellung der technischen Leistungsfähigkeit besteht oder Sichtprüfung des Fahrzeugs des Kunden oder Durchführung anderer Tätigkeiten im von beiden Parteien vereinbarten Umfang Seiten,
    • Fahrzeug – das vom Serviceauftrag betroffene Kraftfahrzeug,
    • Serviceauftrag – ein Vertrag, dessen Gegenstand die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Durchführung ist Wartung des Fahrzeugs des Kunden gegen Zahlung einer Vergütung durch den Kunden zugunsten des Auftragnehmers,
    • BOK – Kundendienstbüro,
    • Serviceberater – eine Person, die im Auftrag des Auftragnehmers Tätigkeiten ausführt, deren Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen für Auftragnehmer im Rahmen der beauftragten Wartungsleistungen,
    • Höhere Gewalt – bezeichnet jedes außergewöhnliche, plötzliche, von außen eintretende Ereignis, das die eine Verpflichtung aus einem Vertrag, der außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und den die Parteien nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren und auch durch zusätzliche besondere Sorgfalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Einwirkung von Naturgewalten, Ausnahmezustand, Kriegsrecht, neue Gesetze oder Verwaltungsentscheidungen, Feuer, Überschwemmung, Terroranschlag, Katastrophe Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien,
    • Hersteller – eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder den Entwurf oder Herstellung eines Produkts und Anbieten dieses Produkts unter eigenem Namen oder Warenzeichen

§3 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  1. Diese Ordnung gilt für die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsaufträge und ist Bestandteil derselben. Die Bestimmungen sind im Service und auf der Website des Services verfügbar: www.man.routea4.pl.
  2. Um einen möglichst effizienten Service auf der Website zu gewährleisten, wird empfohlen, Termin und Umfang der Arbeiten im Voraus mit dem Kundendienst abzustimmen.
  3. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich über die Website möglich.
  4. Im Falle einer ungeplanten Ankunft des Kunden beim Service wird das Fahrzeug zu einem von den aktuellen Möglichkeiten des Services abhängigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der aktuellen Preisliste entgegengenommen und repariert.
  5. Der Service auf der Website wird während der folgenden Servicezeiten bereitgestellt: Montag-Freitag 07:00-19:00 Uhr, Samstag 07:00-15:00.
  6. Voraussetzung für die Abnahme des Fahrzeugs zum Service und den Beginn der Arbeiten ist die Erstellung eines Serviceauftrags durch den Serviceberater oder einen anderen Kundendienstmitarbeiter. Der Auftrag muss telefonisch oder per E-Mail durch den Reparaturbeauftragten bestätigt werden.
  7. Handelt es sich bei der Person, die das Fahrzeug zur Reparatur übergibt, nicht um die zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigte Person oder – im Zweifelsfall des Serviceberaters – nicht um die zum Abschluss eines Serviceauftrags berechtigte Person, ist sie verpflichtet, auf Verlangen des Serviceberaters vor Abschluss des Serviceauftrags eine Urkunde, die den Kunden zum Abschluss des Auftrages ermächtigt, schriftlich oder elektronisch vorzulegen.
  8. Der Dienst ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Kunden zur Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug zu überprüfen. Bestehen jedoch Zweifel an der Berechtigung, ist die Servicestelle berechtigt, die Übernahme des Fahrzeugs bzw. die Durchführung der Reparatur zu verweigern.
  9. Vor der Übergabe des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Ihr Verlassen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. Der Service übernimmt keine Verantwortung für in der Kabine zurückgelassene Gegenstände, die, wenn sie nicht gesichert sind, beim Anheben der Kabine Schäden verursachen.
  10. Vor der Übergabe des Fahrzeugs zur Reparatur ist der Kunde verpflichtet, den Service über alle bekannten Schäden und Mängel am Fahrzeug zu informieren. Das Service-Center ist berechtigt, Fotos und Videos vom Zustand des Fahrzeugs zu machen, um etwaige Schäden und Mängel zu identifizieren, die zum Zeitpunkt der Annahme des Fahrzeugs zur Reparatur vorhanden waren.
  11. Mit der Bestellung einer Fahrzeugwartung erklärt sich der Kunde mit der Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung ohne seine Unterschrift und deren Zusendung an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse einverstanden.
  12. Aufgrund der Überprüfung des Fahrzeugzustands und der gemeldeten Mängel legt der Serviceberater vorab den Termin zur Erledigung des Serviceauftrags fest, der in der Regel dem Abholtermin des Fahrzeugs entspricht, und teilt ihn dem Kunden mit.
  13. Der Kunde kann sich während der Öffnungszeiten des Service jederzeit über den Verlauf des Fahrzeugservice informieren.
  14. Ein zum vereinbarten Termin vom Service zur Abholung angenommenes Fahrzeug steht vorbehaltlich Punkt 13 zum vorher festgelegten Zeitpunkt zur Abholung bereit. Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen (insbesondere Erweiterung des Leistungsumfangs, Bestellung der zur Leistungserbringung notwendigen Teile) oder höhere Gewalt eintreten, wird der Service den Auftragnehmer hierüber informieren, um einen gesonderten Termin zur Leistungserbringung zu vereinbaren oder eine Genehmigung für eine Verlängerung der Reparaturzeit einzuholen.
  15. Sollten während der Ausführung eines Serviceauftrags vom Kunden nicht gemeldete Mängel festgestellt werden oder das Servicecenter die Notwendigkeit zusätzlicher Arbeiten feststellen, informiert der Serviceberater den Kunden über deren Feststellung sowie die voraussichtliche Dauer und Kosten der Reparatur. In einem solchen Fall wird der Service mit der Beseitigung der Mängel beginnen, nachdem er vom Kunden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch die Zustimmung zur Durchführung zusätzlicher Arbeiten erhalten und einen Termin für die Reparatur vereinbart hat.
  16. Sollte der Kunde mit der Durchführung von zusätzlichen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Arbeiten nicht einverstanden sein, so bestätigt er den Erhalt des defekten Fahrzeugs auf dem Serviceauftrag und/oder einem entsprechenden Protokoll.
  17. Der Erhalt des Fahrzeugs wird im Übernahme- und Empfangsprotokoll beim Service bestätigt.
  18. Der Kunde ermächtigt den Service, die Servicestationen zu betreten und zu verlassen sowie Probefahrten durchzuführen, um etwaige Mängel bzw. die Richtigkeit der durchgeführten Arbeiten festzustellen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
  19. Der Dienstleister gewährt auf die erbrachte Leistung eine Garantie von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung des Fahrzeugs an den Kunden. Die Garantie des Dienstleisters erlischt jedoch, wenn die Leistung unter Verwendung von Teilen erbracht wird, die der Kunde geliefert hat, oder wenn die Leistung auf Wunsch des Kunden und entgegen den Empfehlungen des Herstellers erbracht wird. Die Garantie für Komponenten, die zur Durchführung der Dienstleistung verwendet werden, wird gemäß den Garantiebedingungen gewährt, die der Lieferant der jeweiligen Komponente oder des jeweiligen Teils anbietet. Die Abgabe des Fahrzeugs zur Wartung gilt als Annahme und Einhaltung der Garantiebedingungen. Gleichzeitig schließen die Vertragsparteien auf der Grundlage des Artikels 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Gewährleistungsrechte des Kunden aus.
  20. Der Service behält sich vor, den Einbau von vom Kunden gelieferten Teilen aufgrund deren Qualität abzulehnen. Der Service führt Reparaturen gemäß der vom Hersteller empfohlenen Technologie durch.
  21. Die Freigabe des Fahrzeugs aus dem Service kann nach Durchführung des Serviceauftrages und, bei Barabfindung oder in anderen begründeten Fällen, nach erfolgter Bezahlung der Serviceleistung erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann das Fahrzeug nach Bezahlung der erbrachten Leistung abgeholt werden. Das Service-Center behält sich das Recht vor, das Fahrzeug als Sicherheit für die Ansprüche des Service-Centers gemäß den Bestimmungen des Art. einzubehalten. 461 § 1 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  22. Die Ausführung des Serviceauftrags und die Lieferung des Fahrzeugs gelten als Bestätigung, dass sich der optische Zustand des Fahrzeugs im Vergleich zu seinem Zustand zum Zeitpunkt der Annahme des Fahrzeugs zur Reparatur nicht verschlechtert hat. Der Kunde stimmt dem Service zu, Fotos oder Aufnahmen des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Annahme zur Reparatur zu dokumentieren.
  23. Das Service-Center behält sich das Recht vor, dem Kunden aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen den Zutritt zum Reparaturbereich vollständig zu untersagen.
  24. Die Zahlung für den Dienst auf der Website muss an dem Datum und zu den Bedingungen erfolgen, die auf der vom Auftragnehmer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung angegeben sind.
  25. Nach der Benachrichtigung des Kunden über die abgeschlossene Reparatur ist dieser verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden abzuholen. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, wird für jeden weiteren Tag der Fahrzeuglagerung eine Gebühr erhoben, die sich auf 50 PLN netto/Tag beläuft.
  26. Das Service-Center ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung der Servicegebühr und der Parkgebühr zu verweigern.
  27. Nicht innerhalb von 3 Tagen abgeholte demontierte Teile und Komponenten werden verschrottet, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf eine spätere Rückgabe oder auf Ersatz des Wertes dieser Reste hat.
  28. Der Service ist nicht für Eigentum verantwortlich, das der Kunde im Fahrzeug zurücklässt. Lässt der Kunde für die Dauer der Leistungserbringung im Fahrzeug Eigentum (insbesondere Waren) zurück, so haftet er in vollem Umfang für dieses Eigentum.
  29. Der Kunde erklärt, dass alle im Serviceauftrag enthaltenen Daten nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Tatsachen angegeben wurden und dass seine finanzielle Situation es ihm ermöglicht, den abgeschlossenen Serviceauftrag zu erfüllen.

GARANTIEMODUS
§4 BESCHWERDEVERFAHREN

  1. Der Kunde kann eine Beschwerde schriftlich einreichen, indem er einen Brief persönlich am Sitz des Dienstes abgibt, ihn per Einschreiben an die Adresse des Sitzes des Dienstes sendet oder ihm eine Mitteilung auf elektronischem Wege zukommen lässt.
  2. Nach Abschluss der Reparatur ist der Kunde im Falle einer Reklamation verpflichtet, das Fahrzeug selbst und auf eigene Kosten zum Service zu bringen.
  3. Durch die Einreichung einer Reklamation wird die Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung der Dienstleistung nicht aufgehoben.
  4. Die Garantie deckt keine Kosten ab, die mit einer Reparatur außerhalb des Service-Centers verbunden sind.
  5. Die Garantie deckt außerdem nicht ab:
    • Standardinspektionen und Wartungsdienste;
    • Folgen einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs, eines Fehlers oder Versehens seitens des Kunden;
    • Austausch von Teilen, deren Verschleiß ein natürliches Phänomen ist und je nach Nutzung des Fahrzeugs, Kilometerleistung sowie geografischen und klimatischen Bedingungen variieren kann und deren Austausch nicht aufgrund von Beschädigungen erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für: Bremsbeläge, Bremsscheibenbeläge, Bremsscheiben und -trommeln, Reifen, Kupplung, Keilriemen und Keilrippenriemen, Stoßdämpfer, Wischerblätter und anderes;
    • Folgen, die sich aus dem Einbau von Teilen und Zubehör in das Fahrzeug ergeben, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden;
    • Schäden, die durch Naturereignisse oder einen Unfall verursacht wurden.
  6. Ersatzteile, die unter die Garantie fallen, können zur technischen Überprüfung an den Hersteller gesendet werden. Wird der Garantieanspruch des Kunden anerkannt, geht das defekte Teil in das Eigentum des Herstellers über, während bei einer Ablehnung der Reklamation die Reparatur, einschließlich des Austauschs des defekten Teils, auf Kosten des Kunden erfolgt. Dieser Teil kann dem Kunden zurückgegeben werden, wenn er dies bei der Einreichung der Beschwerde gewünscht hat.
  7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fälle, in denen der Kunde die gemeldeten Mängel selbst oder durch Dritte beheben ließ.
  8. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn die Ursache des Mangels nicht in der erbrachten Leistung liegt, insbesondere in folgenden Fällen:
    1. unsachgemäßer Transport, Lagerung und Verwendung des Fahrzeugs, einschließlich in einer Situation, in der das gewartete Fahrzeug unter anderem Verformungen infolge von übermäßigem Druck, Stößen und Erschütterungen, der Einwirkung chemischer Substanzen (einschließlich Säuren, Basen und anderer ätzender Materialien, Lösungsmittel, Materialien auf Erdölbasis sowie Ozon) und hohen Temperaturen ausgesetzt ist;
    2. die Nutzung der gewarteten Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung, den technischen Parametern oder Bedingungen, die sich aus den Anweisungen des Lieferanten, der Betriebs- und Wartungsdokumentation, den technischen Normen und den Grundsätzen des technischen Wissens und der Lebenserfahrung ergeben, einschließlich im Falle einer übermäßigen Ausnutzung der gewarteten Fahrzeuge, insbesondere im Falle übermäßiger Belastungen und Drücke;
    3. übermäßiger Verschleiß aufgrund von Straßen-/Baubedingungen;
    4. unsachgemäße Montage/Demontage von Ausstattungselementen gewarteter Fahrzeuge;
    5. jegliche mechanische Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht werden;
    6. unzureichender technischer Zustand der Fahrzeuge;
    7. Mängel, die bei der Nutzung der Fahrzeuge durch Personen verursacht werden, die unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol, Drogen, Aufputschmittel, Medikamente) stehen und nicht über die erforderlichen Qualifikationen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verfügen.
  9. Diese Bestimmungen stellen zugleich ein Garantiedokument dar.

§5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Website behält sich das Recht vor, den Inhalt der Bestimmungen zu ändern.
  2. Der aktuelle Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistungserbringung ist am Sitz des Dienstes und auf der Website www.man.routea4.pl verfügbar.
  3. In Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  4. Für die in den AGB und im Vertrag geregelten Angelegenheiten sind ausschließlich die Bestimmungen des Vertrages maßgebend.
  5. Zur Gewährleistung der Sicherheit wird der Servicebereich rund um die Uhr videoüberwacht. Zu den Aufzeichnungen des Überwachungssystems zählen die von Kameras aufgezeichneten Bilder.
  6. Der Administrator der personenbezogenen Daten ist: Autorisierter Servicepartner von MAN Truck & Bus Polska Sp. z o.o. z o. O. ROUTE A4 Sp. z o. O. Sp. k. Str. Słowiańska 13, 59-900 Zgorzelec
  7. Die Regelungen gelten ab dem 1. August 2022.

Diese Verordnungen können auch als PDF-Datei über das Panel rechts heruntergeladen werden

Standort

ul. Słowiańska 13, 59-900 Zgorzelec
MAN LKW & BUS

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Freitag 7:00-21:00
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